Zahnzusatzversicherung für Kinder und Jugendliche. TESTSIEGER 2020 DFV-ZahnSchutz

 

Der DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100 ist zum fünften Mal in Folge Stiftung Warentest TESTSIEGER und erhielt erneut die absolute Bestnote 0,5!  Setzen Sie jetzt auf den Testsieger.



Jetzt Beitrag mit dem Testsieger berechnen

Zahnzusatzversicherung

Wichtige Gründe für eine Zahnzusatzversicherung

100 % Kostenerstattung für hochwertige Zahnfüllungen

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren leisten die gesetzlichen Krankenkassen zahnfarbene Kompositfüllungen, jedoch nur in einfacher Ausführung (Einschichttechnik). Fällt die Entscheidung auf eine höherwertige Lösung (Adhäsivtechnik, dentinadhäsive Mehrfarbenrekonstruktion) müssen die Mehrkosten privat getragen werden. Bei anderen Füllungsarten oder Inlays leisten die gesetzlichen Krankenversicherungen einen Zuschuss, doch es bleibt ein sogenannter Eigenanteil, den gesetzlich Versicherte selbst bezahlen müssen. Die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz leistet bis zu 100 % Kostenerstattung für alle Behandlungsmethoden und Materialen.

 

100 % Kostenerstattung für KIG 1-2 (max. 2.000 €)

Die gesetzliche Krankenkasse kommt im Rahmen der Regelversorgung nur für Behandlungen der KIG-Stufen 3 bis 5 auf, denn die Indikationsgruppen 1 und 2 werden als „sehr leichte“ bzw. "leichte Fehlstellung" deklariert.

Die GKV betrachtet diese Fehlstellungen als nicht behandlungsbedürftig, da eine Korrektur nicht medizinisch notwendig sei. Allerdings entstehen durchaus auch in den KIG-Stufen 1 und 2 schwerwiegende Probleme beim Kauen, Beißen, Atmen oder Sprechen. Die meisten Kieferorthopäden raten auch in diesen Fällen zu einer KFO-Behandlung, bevor sich der Zustand des Kiefers und der Zähne noch weiter verschlimmert.

Die privat getragenen Kosten können sich in diesen Fällen leicht auf vierstellige Summen belaufen. Die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv übernimmt für KFO-Behandlungen ohne Vorleistung der GKV 2.000 € je Versicherungsfall.

 

100 % Kostenerstattung für KIG 3-5

Korrekturen durch kieferorthopädische Maßnahmen zählen zu den häufigsten Gesundheitsleistungen, die für Kinder und Jugendliche erbracht werden. Abhängig von der Beurteilung, die der Kieferorthopäde abgibt (KIG 1-5) kommt die gesetzliche Krankenkasse nur für Behandlungen der Schweregrade 3 bis 5 auf. Aber auch wenn der Versicherte KIG 3-5 zugeordnet wurde, übernimmt die GKV nur eine einfache Grundversorgung. Wer eine Behandlung nach modernsten Standards der KFO für sein Kind wünscht, muss einige Zusatzleistungen privat tragen. Folgende Leistungen werden von der GKV auch nicht bei KIG-Einstufung 3-5 übernommen:

  • Innenliegende Zahnspange (Lingualtechnik)
  • farblose Bögen
  • Keramik- und Kunststoffbrackets
  • Mini-Brackets/Speed-Brackets
  • festsitzender Retainer
  • Funktionsanalyse
  • durchsichtige/unsichtbare Zahnspange (Invisalign)

Viele Kieferorthopäden sind gar nicht mehr bereit, eine reine Kassenbehandlung ohne Zusatzkosten anzubieten, was zwangsläufig zu Eigenkosten führt.Die Zahnzusatzversicherung DFV-ZahnSchutz Exklusiv leistet bis zu 100 % Kostenerstattung für alle gewünschten Behandlungen in den kieferorthopädischen Indikationsstufen 3-5.

100 % Kostenerstattung bei Zahnunfällen

Kinder erleiden nicht selten beim Sport oder Toben mit anderen Kindern Zahnunfälle. Nach einem Zahnunfall sollten Eltern mit ihrem Kind immer einen Zahnarzt aufsuchen, denn selbst kleinere Verletzungen können erhebliche Folgen nach sich ziehen. Durch Milchzahnverletzungen können z. B. die bleibenden Zähne so schwer geschädigt werden, dass sie verloren gehen. Zudem sind nicht immer nur die Zähne, sondern auch die Mundschleimhäute sowie auch Lippen und Gaumen betroffen. Nach einem Unfall mit bleibenden Zähnen, kann bei Kindern und Jugendlichen Zahnersatz erforderlich werden. Der DFV-ZahnSchutz leistet in allen Varianten immer 100 % Kostenerstattung bei unfallbedingten Behandlungen.

 

100 % Kostenerstattung für Behandlungen bei Zahnarztangst

Eine Behandlung beim Zahnarzt ist oft mit Ängsten verbunden. Kindern, die nicht unter einer örtlichen Betäubung behandelt werden können, kann eine Narkose helfen und die Zahnbehandlung erst möglich machen. Da neben dem Zahnarzt auch ein Anästhesist anwesend sein muss, entstehen zusätzlich Kosten für den Narkosearzt. Eine Stunde Behandlung unter Vollnarkose kostet etwa 200 bis 250 Euro. Weiterhin stehen ängstlichen Kindern Methoden wie Verhaltensführung, Hypnose und Sedierung offen. Anästhetische Mittel sowie schonende Behandlungsmethoden werden jedoch nur in den seltensten Fällen von der GKV übernommen. Die Tarife des DFV-ZahnSchutz schützen sie vor hohen Kosten und leisten sowohl für alle anästhetischen Mittel als auch für Kariesbehandlungen ohne Bohren.